Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.07.1993 - 20 U 6/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3590
OLG Hamm, 14.07.1993 - 20 U 6/93 (https://dejure.org/1993,3590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1993 - 20 U 6/93 (https://dejure.org/1993,3590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 20 U 6/93 (https://dejure.org/1993,3590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schweißklausel; Brand- und Explosionsklausel; Verjährungshemmung; Ingangsetzung der Klagefrist; Unzureichende Belehrung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12; Allg. Risikobeschr. i. d. Betriebshaftpflichtvers. E II 1
    Schweißklausel verdrängt Brand- und Explosionsklausel - Auslegung des § 12 Abs. 3 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.1990 - IV ZR 51/89

    Vorschriftwidriger Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1993 - 20 U 6/93
    Dies stellt zwar einen Verstoß gegen § 8 UVV Schweißen dar, die als Vorschrift der Berufsgenossenschaft Vorschrift im Sinne der Vertragsklausel ist (hierzu BGH VersR 90, 887).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77

    Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1993 - 20 U 6/93
    Die Neufassung berücksichtigt die ohnehin durch die Rechtsprechung des BGH (VersR 80, 153) gefestigte Auffassung, daß es sich bei der Klausel nicht um einen Leistungsausschluß, sondern um die Festlegung einer Obliegenheit handelt auch in dem Wortlaut der Klausel selbst.
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07

    Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    In diesem Fall ist die Verjährungsfrist solange gehemmt, bis der Versicherer erneut schriftlich entschieden hat (OLG Hamm VersR 1994, 465; VersR 1981, 727; LG Düsseldorf VersR 1995, 566).
  • LG Berlin, 25.02.2003 - 7 O 3/02

    Einholung eines Gutachtens durch den Versicherer ist ohne Einfluss auf die

    In dem Fall hemmen Verhandlungen (ebenso sofern der Versicherer zu erkennen gibt, dass er die getroffene Entscheidung nicht mehr aufrechterhält) nach ablehnender Entscheidung des Versicherers den Ablauf der Verjährung (vgl. OLG Hamm VersR 94, 465; 92, 729 (LS); Prölss/Martin, a.a.O., § 12, Rdnr. 18 m.w.N.).
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